2020-03-24T11:29:31+02:00

Mutterschutz inklusive Mutterschutzrechner

Der Mutterschutz ist die gesetzlich vorgeschriebene Freistellung einer Mama in spe von der Arbeit, unabhängig von Ihrem Beruf. Ein Minimum von 8 Wochen Freistellung von der Arbeit, vor und nach der Entbindung, ist in jedem Fall vorgesehen. Wenn vorher Gefahr für das Leben von Mutter und Kind besteht, ist eine frühzeitige Dienstfreistellung erforderlich. Zusätzlich erschwerende Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise das Arbeiten bei Nacht, an Feiertagen, bei Kälte/ Hitze oder Bedingungen, die zu Berufskrankheiten oder Unfällen führen können, sind zu unterlassen. Auch Überstunden zu machen, ist Schwangeren strengstens untersagt. Das absolute Maximum liegt bei 9 Stunden Arbeit pro Tag.

Was ist der Mutterschutz

Der Mutterschutz klärt rechtliche Belange rund um folgende Fragen:

  • Wie lange dauert der Mutterschutz?
  • Welche Arbeiten sind für schwangere Frauen verboten?
  • Wieviel Wochengeld bekommt eine werdende Mutter?

Das Mutterschutzgesetz (kurz MSchG) gilt ab dem Zeitpunkt der Meldung Ihrer Schwangerschaft. Nach der Mutterschutzfrist, also 8 Wochen nach der Geburt des Kindes, beginnt für Sie oder Ihren Mann die Karenz. Diese kann nach einer minimalen Dauer von 2 Monaten zwischen den Elternteilen gewechselt werden. Der Wechsel darf lediglich einmal stattfinden.

Der Mutterschutzrechner

Errechneter Geburtstermin
Medizinische Frühgeburt
Mehrlingsgeburt
Muss der Kaiserschnitt eingesetzt werden?
Beginn des Mutterschutzes
Ende des Mutterschutzes

Das Mutterschutzgesetz besagt, dass Frauen für eine gewisse Zeit vor und nach der Geburt von der Arbeit befreit sind. Wenn Sie den Geburtstermin Ihres Babys bereits kennen, so wie ihn der Arzt berechnet hat, können Sie auch ganz leicht berechnen, wann der Mutterschutz beginnt bzw. endet. Wenn der tatsächliche Geburtstermin vom errechneten abweicht, können Sie auch diesen in die Berechnung mit einbeziehen. Die Zeit des Mutterschutzes ist nicht nur sehr wichtig für Sie und die optimale Genesung Ihres Kindes, sondern auch für den Zusammenhalt der Familie.
Normalerweise dauert der Mutterschutz 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Diese Zeit verkürzt sich automatisch, wenn das Baby früher oder später zur Welt kommt. Wenn Ihr Baby früher als erwartet das Licht der Welt erblickt und sich Ihr Mutterschutz dadurch verkürzt, gehen diese Tage jedoch nicht verloren. Der Mutterschutz nach der Entbindung, verlängert sich automatisch um die zuvor eingebüßte Zeit. Kommt das Baby später als geplant zur Welt verkürzt sich der Mutterschutz nach der Geburt nicht. Sie haben auch in diesem Fall Anspruch auf ein Minimum von 8 Wochen zur Regeneration. Wenn es zu Komplikationen bei der Geburt kommt oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, wird der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 bis 16 Wochen verlängert.

Was berechnet der Mutterschutzrechner

Mithilfe von unserem Rechner können Sie unter Angabe des Entbindungstermins all diese Fristen errechnen. Tragen Sie die betroffenen Tage, wann der Mutterschutz beginnt und wann er endet, in Ihren Kalender ein. Dies hilft Ihnen den Überblick über Ihre besondere Situation und die finanzielle Unterstützung zu behalten. So kann es Ihnen nicht passieren, auf Ihr Recht bzw. Ihre Pflicht, in Mutterschutz zu gehen, zu verzichten.

Diese Pflichten hat der Arbeitgeber

  • Die Schwangerschaft muss dem zuständigen Arbeitsinspektorat bzw. der betriebsärztlichen Betreuung (wenn vorhanden) gemeldet werden.
  • Am Arbeitsort muss ein Platz eingerichtet werden, wo Sie sich ausruhen können.
  • Tätigkeiten die sich auf Sie oder Ihr Kind schädlich auswirken könnten (schwer heben, dauerhaft stehen, Arbeiten bei Hitze/Kälte etc.) müssen fortan unterlassen oder durch andere Tätigkeiten ersetzt werden.

Was ist im Mutterschutz erlaubt?

Schwangere Frau die sich auf den Bauch greift.

Im Mutterschutz haben Sie endlich Zeit sich Ihrer Familie zu widmen. Foto © www.bigstockphoto.com/183853660/NataliaDeriabina

Wenn vor den acht Wochen Mutterschutz Gefahr für das Leben von Mutter und Kind besteht, ist eine frühzeitige Dienstfreistellung erforderlich. Zusätzlich erschwerende Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise das Arbeiten bei Nacht, an Feiertagen, bei Kälte/ Hitze oder zu Bedingungen, die zu Berufskrankheiten oder Unfällen führen könnten, sind zu unterlassen. Auch Überstunden zu machen ist Schwangeren strengstens untersagt. Das absolute Maximum liegt bei 9 Stunden Arbeit pro Tag. Bei Berufen wo Nachtdienste dazugehören, ist eine Arbeitszeit bis maximal 22 Uhr vorgeschrieben.
Davon sind folgende Tätigkeiten / Berufe betroffen:

  • Verkehrwesen
  • Musik oder Theateraufführungen
  • Krankenpflegepersonal

Wie viel Geld bekomme ich im Mutterschutz?

Jede schwangere Frau hat Anspruch auf ein Wochengeld. Wie viel Wochengeld Sie im Mutterschutz bekommen, ist abhängig vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Kalendermonate. Das Geld bekommen Sie von der Krankenkasse. Zusätzlich bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilsmäßig ausbezahlt. Dieser Betrag liegt zwischen 14 und 17 Prozent. Auch wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes Notstandshilfe beziehen oder arbeitslos gemeldet sind. Geringfügig beschäftigte Selbstversicherte erhalten täglich einen fixen Betrag von 8,98 €. Der Zeitraum in dem Sie Wochengeld beziehen können, erstreckt sich auf maximal 16 Wochen nach der Geburt des Kindes.
Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. März 2017 geboren wurden, gelten neue Regelungen in Bezug auf das Kindergeld. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Kinderbetreuungsgeld NEU

Ein informatives Video zur neuen Kindergeld-Regelung in Österreich:

Wann muss ich es meinem Chef sagen?

Mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sollten Mütter nicht ewig warten. Sie haben in dieser Hinsicht zwar keinerlei Vorschriften trotzdem lohnt es sich nicht zu lange damit zu warten. Informieren Sie Ihren Chef sobald Sie es selbst sicher wissen – die kritischen 12 Wochen sollte Sie jedoch abwarten. Sobald Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß, hat dieser ein wenig Zeit, um alle Maßnahmen in die Wege zu leiten. Gewisse Tätigkeiten sind in der Arbeit dann nicht mehr erlaubt. Wenn Sie einen Job ausüben, der sie körperlich fordert, sollten Sie unbedingt von der Möglichkeit, früher in Mutterschutz zu gehen, Gebrauch machen.

Was hat es mit dem Beschäftigungsverbot auf sich? Für wen gilt es?

Das Beschäftigungsverbot besagt, dass Frauen kurz vor und nach der Entbindung definitiv nicht arbeiten dürfen. Wenn die Arbeitnehmerin durch zusätzliche Gesundheitliche Probleme nicht arbeiten kann, benötigt Sie das Zeugnis einer Amtsärztin, welches besagt, dass das Leben von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit in Gefahr gebracht wird.
Diese Arbeiten sind in der Schwangerschaft verboten

  • Schwer tragen und heben.
  • Arbeiten bei Bedingungen, die zu Unfällen und Berufserkrankungen führen können.
  • Arbeiten bei Kälte, Hitze Nässe oder gar Strahlen oder elektromagnetischen Feldern, die sich möglicherweise negativ auf die Gesundheit auswirken.
  • Bedienen von Geräten und Maschinen.
  • Arbeit unter Zeit- oder Leistungsdruck
  • Fließbandarbeit
  • Arbeit in Räumen wo Sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind

Im Zweifelsfall entscheidet in Österreich das Arbeitsinspektorat darüber, ob Sie Ihre Arbeit auch mit Babybauch noch weiter ausführen dürfen. Wenn eine oder mehrere der Aufzählungen zutreffend ist und keine alternative Beschäftigung gefunden wird, kann eine Einstellung der gesamten Arbeitsleistung erfolgen. Wenn nur teilweise andere leichte Arbeiten verrichtet werden können, kommt es zur Einstellung der teilweisen Arbeitsleistung.

Kündigungs- und Entlassungsschutz – diese Rechte haben Sie

Der Kündigungsschutz tritt in Kraft, sobald Sie bekanntgeben Schwanger zu sein. Wenn Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sind und schwanger werden, ist es grundsätzlich nicht erlaubt Sie zu kündigen. Je nach Beschäftigungsart gelten hier unterschiedliche Gesetze:
Das unbefristete Dienstverhältnis: Der Kündigungs- und Entlassungsschutz ist ab dem Beginn der Schwangerschaft wirksam. Eine Frau darf während der gesamten Zeit der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Probezeit ist davon ausgenommen. Wenn dem Arbeitgeber innerhalb von 5 Tagen nach der Kündigung von der Schwangerschaft erzählt wird, so ist diese nicht gültig.
Das befristete Dienstverhältnis: bis zum Beginn der Schutzfrist ist keine Beendigung des Dienstverhältnis möglich. Vereinfacht gesagt, muss ein befristetes Dienstverhältnis aufgrund einer Schwangerschaft in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt werden.

Weiterführende Informationen:

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