2020-03-24T11:17:38+02:00

Reha & Kur

Ob nach einer schweren Verletzung im Zuge eines Unfalles, nach einer Operation oder aber zur Unterstützung des allgemeinen Heilungsprozesses. Ein Kuraufenthalt kann ebenso wie eine Rehabilitation viele Gründe haben und soll doch immer eines bewirken. Die Verbesserung des Gesundheitszustandes zur Förderung des Wohlbefindens. Doch wie geht das und wo genau liegen die Unterschiede zwischen Reha und Kur? Ist das nicht alles immer das Gleiche?

Reha oder Kur – wo liegen die Unterschiede?

Kur und Reha, es sind zwei Begriffe, die unsere moderne Gesellschaft seit vielen Jahrzehnten prägen. Beide Begriffe stehen für eine Maßnahme, die Krankheiten und Beeinträchtigungen lindern und ein vitales und gesundes Leben fördern sollen. Doch ist es wirklich so, dass beide Maßnahmen für ein und dasselbe stehen?

Nun die Unterschiede zwischen Kuraufenthalten und einer Rehabilitationsmaßnahme sind enorm. Obgleich es auf den ersten Blick immer gleich wirkt, unterscheiden sich Kur und Reha schon in ihren Grundsätzen entscheidend. Die Kur ist eine vorbeugende Maßnahme, die gesundheitsfördernd wirken soll und doch nicht zwingend im Zuge einer Behandlung nötig ist. Die Reha hingegen ist eine, aus medizinischer Sicht, notwendige Maßnahme, um körperliche Beeinträchtigungen zu lindern. Kurz gesagt ist:

  • Eine Reha (Rehabilitation) eine medizinisch notwendige Maßnahme die der Wiederherstellung der Gesundheit dient.
  • Eine Kur eine vorbeugende und optionale Maßnahme die in erster Linie der Gesundheitsvorbeugung dient.

Gesundheitsvorsorge Kur – neue Energie tanken

Gesundheitsvorsorge Therme und Bad in Österreich

Neue Energie tanken im Kurzentrum

Die Unterschiede zwischen Reha und Kur sind somit sehr einfach erklärt. Wer zur Reha fährt, der möchte seine Gesundheit gezielt fördern und somit eine wichtige Möglichkeit der modernen Gesundheitsvorsorge nutzen. Diverse Anwendungen wie Kneipkuren, Wechselbäder, Massagen aber auch sportliche Aktivitäten sorgen im Zuge des Kuraufenthalts für eine Verbesserung der Gesundheit sowie des Wohlbefindens.

Ein Kuraufenthalt ist:

  • Eine gesundheitsfördernde Maßnahme.
  • Eine von Krankenkassen geförderte Vorsorgeleistung.
  • Eine Gesundheitsförderung die keine medizinische Veranlassung voraussetzt.

Je nach Kurort, Kurprogramm oder aber individuellen Wünschen können die Programminhalte eines Kuraufenthalts somit unterschiedlich ausfallen. Eines haben jedoch alle Kuraufenthalte gemein, sie fördern die Gesundheit, verbessert das allgemeine Wohlbefinden und ermöglichen es, neue Energie und Kraft für den Alltag zu sammeln. Die Reha ist somit eine Gesundheitsvorsorge, die jeder Bürger beantragen und nach Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse jederzeit antreten kann.

Rehabilitation – Wiederherstellung der Gesundheit nach Krankheit oder Unfall

Die Reha hingegen dient der Wiederherstellung der Gesundheit und ist gezielt auf bestehende Krankheiten oder Beeinträchtigungen (zum Beispiel nach Unfällen, Verletzungen oder schweren Krankheiten) abgestimmt. Es geht nicht um die Vorsorge, sondern vielmehr um die gezielte Behandlung von Folgeerkrankungen, Beschwerden und Beeinträchtigungen.

Ein Reha-Aufenthalt in Österreich ist:

  • Eine wichtige Behandlungsmaßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit.
  • Eine Maßnahme die nur nach ärztlicher Verordnung möglich ist.
  • Eine Behandlungsmaßnahme die von den Krankenkassen getragen wird.
  • Eine in der Regel einmalige Behandlung nach Unfällen, Operationen oder Verletzungen.

In der Regel wird eine Therapie als fester Bestandteil der Nachsorgebehandlung direkt oder kurz nach einem Krankenhausaufenthalt begonnen und über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen absolviert. Im Zentrum der Rehamaßnahmen stehen gezielte Behandlungsmaßnahmen, die bestehende Beeinträchtigungen oder Folgen von Erkrankungen, Verletzungen oder nach Operationen bestehen behandeln und gezielt lindern sollen. Grundsätzlich gilt für eine Reha, dass diese zunächst von einem Arzt verordnet und im Anschluss auf diese Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Hierbei hat der Patient weder Einfluss darauf, wann die Reha startet, noch wo und über welchen Zeitraum diese absolviert wird.

Ab wann hat man Anspruch?

Anspruch auf eine Rehabilitation

Anspruch Rehabilitation- nach Anordnung der Rehamaßnahme durch den behandelnden Arzt

Betrachtet man die markanten Unterschiede zwischen Kur und Reha erschließt sich selbst für den Laien schnell eine Tatsache. Die Therapie ist eine Wiederherstellung der Gesundheit und somit und somit keine Vorsorgeleistung. Entsprechend haben Patienten nur dann einen Anspruch auf Rehabilitation, wenn diese vom behandelnden Arzt als nötige Nachsorgebehandlung erachtet wird.

Ein Anspruch auf Rehabilitation erhalten somit nur all jene Patienten, die nach einer Operation, nach einem Unfall oder nach einer Verletzung nach der stationären oder ambulanten Behandlung weiterführende medizinische Betreuung benötigen.

Anspruch auf Reha hat:

  • Ein Patient nach Anordnung der Rehamaßnahme durch den behandelnden Arzt.
  • Patienten die zur vollständigen Wiederherstellung der Gesundheit eine Rehamaßnahme benötigen.

Ob eine benötigte Rehabilitationsmaßnahme stationär in einem Rehazentrum oder aber ambulant in einer Klinik erfolgt, ist meist vom Krankheitsbild sowie der medizinischen Infrastruktur abhängig. Allem voran in ländlichen Regionen erfolgt eine Reha nicht selten im Zuge eines Rehaaufenthalts abseits des Wohnortes des Patienten, da ländliche Regionen meist nicht die nötigen Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation bieten.

Der Anspruch auf Rehabilitation wird umgesetzt indem:

  • Der Behandelnde Arzt die Rehabilitation verordnet.
  • Die Maßnahme nach Möglichkeit Vorort beginnt oder ein Patz in einem Reha-Zentrum durch die Krankenkasse geordert wird.

Ähnlich können die Leistungen im Zuge einer Rehabilitation sehr unterschiedlich sein. Neben medizinischen Massagen, heilfördernden Anwendungen und wiederherstellenden Sportübungen können im Zuge einer Reha die unterschiedlichsten Behandlungen und Leistungen geboten werden, um so die Wiederherstellung der Gesundheit zu gewährleisten. Letztlich ist der Ursprung der Beeinträchtigung der Gesundheit immer ausschlaggebend für jene Leistungen, die im Zuge einer Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit führen sollen.

Wann und wie oft darf man Kur beantragen?

Anders sieht es hier beim Thema Reha aus. Ein Kuraufenthalt ist eine Gesundheitsvorsorgemaßnahme, die allem voran in den vergangenen Jahren von den Krankenkassen und Ärzten verstärkt beworben wurde. Es geht nicht um die Linderung von Beschwerden oder die Wiederherstellung der Gesundheit, sondern vielmehr um die Vorsorge und vorbeugende Wirkung für die allgemeine Gesundheit.

Eine Kur kann angetreten werden indem:

  • Der Versicherte einen Antrag auf Kostenübernahme der Kur durch den Versicherer (Krankenkasse) stellt.
  • Der Versicherte einen Platz in einer Kur-Anstalt bucht (in der Regel müssen die Kosten dann selbst getragen werden).

Je nach Krankenkasse und Versicherungsart kann bereits ab dem 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kur bestehen und sollte jeder Versicherungsnehmer sich bei seinem Versicherer über mögliche Leistungen bezüglich eines Kuraufenthaltes informieren. Denn grundsätzlich ist eine Kur immer eine freiwillige Gesundheitsvorsorge und es braucht somit nicht zwingend eine ärztliche Verordnung, um einen Kuraufenthalt antreten zu können.

Anzahl und Dauer der Kuraufenthalte hängen ab von:

  • Der Art der Versicherung (private oder gesetzliche Krankenversicherung).
  • Dem Leistungspaket der Krankenversicherung sowie der beinhalteten Sonderleistungen.
  • Dem Alter und der gesundheitlichen Vorgeschichte des Versicherungsnehmers.

Wer wie oft im Jahr auf Reha fahren darf und welche Kosten einer Kur von der Krankenkasse übernommen werden, ist jedoch stark von der Versicherungsart abhängig. Privatpatienten haben hierbei oftmals einen großen Vorteil, denn private Krankenversicherungen bieten oftmals einen Kuraufenthalt je Versicherungsjahr bei voller Kostenübernahme durch die Krankenkasse an. Doch auch Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungen können einen Kuraufenthalt beantragen, müssen jedoch dann meist etwas warten, bis ein Kuraufenthalt mit Kostenübernahme bewilligt wird.

Mehr Infos:

3.5/5 - (28 votes)